Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 239 Knappschaftsausgleichsleistung
Stand: 20.01.2023
Wird zitiert von 12
Nach Gewicht
- BSG, 01.02.2005 – B 8 KN 5/04 RZitiert von 3
- BAG, 10.02.2009 – 3 AZR 783/07Zitiert von 21
- LAG Hamm, 01.09.2016 – 15 Sa 420/16
- LAG Köln, 16.10.2009 – 11 Sa 515/09Zitiert von 1
- LAG Köln, 16.10.2009 – 11 Sa 1320/08
- BSG, 02.07.2013 – B 1 KR 23/12 RKrankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen - Prämienerhöhung durch Satzungsänderung - Prämienbemessung nach Altersgruppe und Einkommensklasse - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 04.03.2011 – L 5 R 390/09
- ArbG Köln, 13.01.2009 – 14 Ca 7448/07
- LAG Düsseldorf, 11.06.2007 – 14 Sa 712/07Zitiert von 2
12 Entscheidungen zu § 239 SGB VI →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 239 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/239#abs-1 (1) Versicherte haben Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung, wenn sie
Dem Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus nach Nummer 2 steht der Bezug der Bergmannsvollrente für längstens fünf Jahre gleich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/239#abs-2 (2) Auf die Wartezeit nach Absatz 1 werden angerechnet
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/239#abs-3 (3) Für die Feststellung und Zahlung der Knappschaftsausgleichsleistung werden die Vorschriften für die Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Ausnahme der §§ 59 und 85 angewendet. Der Zugangsfaktor beträgt 1,0. Grundlage für die Ermittlung des Monatsbetrags der Knappschaftsausgleichsleistung sind nur die persönlichen Entgeltpunkte, die auf die knappschaftliche Rentenversicherung entfallen. An die Stelle des Zeitpunkts von § 99 Abs. 1 tritt der Beginn des Kalendermonats, der dem Monat folgt, in dem die knappschaftliche Beschäftigung endete. Neben der Knappschaftsausgleichsleistung wird eine Rente aus eigener Versicherung nicht geleistet. Anspruch auf eine Knappschaftsausgleichsleistung besteht nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14fachen monatlichen Bezugsgröße nicht überschritten wird.